
Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat vereinen Mann wegen unerlaubten Umgangs mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen verurteilt. Jener 34-Jährige versuchte im Mai 2023, in einer Kneipe im Kreis Zofingen rund zwei zwölf E-Zigaretten zu verkaufen. Jedoch handelte es sich um Fake-Vapes welcher Marke Elfbar und es fehlten Chargennummer, Warnhinweise und dies Totenschädel-Piktogramm.
Zudem beabsichtigte welcher Beschuldigte, 14 Kilogramm Shisha-Tobak zu vertreiben, welcher ebenfalls nicht vorschriftsgemäss gekennzeichnet war; gesetzlich vorgegebene Informationen wie Sachbezeichnung, Produktionsland und Warnhinweise waren nicht vorhanden. Nebst dem Mann handelt es sich um den Geschäftsführer des Lokals.
Jener Beschuldigte muss insgesamt 1081 Franken bezahlen. Jener Summe setzt sich zusammen aus einer Busse von 500 Franken und den Verfahrenskosten in Höhe von 581 Franken.


